OLG Koblenz - 22.06.1993 (14 W 407/92) - DRsp Nr. 1995/9838
OLG Koblenz, vom 22.06.1993 - Aktenzeichen 14 W 407/92
DRsp Nr. 1995/9838
Klagen mehrere Beteiligte an einem Verkehrsunfall jeweils gesonderte Ansprüche gegen den Unfallverursacher ein, so kommt es nicht zur Erhöhung der Prozeßgebühr (§ 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO), sondern zur Streitwertaddition des § 7 Abs. 2BRAGO.