OLG Koblenz - 30.08.1993 (5 W 550/93) - DRsp Nr. 1995/9843
OLG Koblenz, vom 30.08.1993 - Aktenzeichen 5 W 550/93
DRsp Nr. 1995/9843
Soll dem Autoverkäufer im Wege der einstweiligen Verfügung auf Antrag des Käufers verboten werden, das Fahrzeug an einen Dritten zu übertragen, so bemißt sich der Streitwert nicht nach dem möglichen Veräußerungsgewinn des Käufers, sondern nach dem Wert des Pkw (einstweilige Verfügung = 1/3).