OLG Koblenz - Beschluß vom 26.04.1996 (2 Ss 87/96) - DRsp Nr. 1996/29679
OLG Koblenz, Beschluß vom 26.04.1996 - Aktenzeichen 2 Ss 87/96
DRsp Nr. 1996/29679
»Entfernt sich ein Unfallverursacher vor Ablauf einer angemessenen Wartezeit von der Unfallstelle, um den tatsächlichen oder vermeintlichen Geschädigten aufzusuchen und so die Feststellungen i.S. des § 142 Abs. 1 Nr.1 StGB zu ermöglichen, kann es am Tatvorsatz der Unfallflucht fehlen.«