OLG Koblenz - Urteil vom 25.11.1991 (12 U 1016/90) - DRsp Nr. 1994/11697
OLG Koblenz, Urteil vom 25.11.1991 - Aktenzeichen 12 U 1016/90
DRsp Nr. 1994/11697
Ein Jugendlicher (16 Jahre), der zusammen mit anderen Jugendlichen auf dem Dach eines Pkw sitzend beim Anfahren des Autos herunterfällt und dabei verletzt wird, handelt auf eigene Gefahr. Der Fahrer und Halter des Pkw haftet weder aus Gefährdungs- noch aus Verschuldenshaftung.