OLG Koblenz - Urteil vom 29.11.1996 (10 U 1665/95) - DRsp Nr. 1999/1768
OLG Koblenz, Urteil vom 29.11.1996 - Aktenzeichen 10 U 1665/95
DRsp Nr. 1999/1768
Antwortet der Versicherungsnehmer auf die Formularfrage "Wurden Nachschlüssel angefertigt?" mit "nein", so setzt der vom Versicherer zu beweisende objektive Tatbestand einer Verletzung der Aufklärungsobliegenheit den Nachweis der Kenntnis des Versicherungsnehmers von der Anfertigung eines Nachschlüssels voraus.