OLG Köln - 14.02.1984 (3 Ss 586/83) - DRsp Nr. 1992/9793
OLG Köln, vom 14.02.1984 - Aktenzeichen 3 Ss 586/83
DRsp Nr. 1992/9793
d-e. Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch im Falle möglicher Schuldunfähigkeit des Angeklagten: (d) begrenzt mögliche Trennung der Frage der Schuldunfähigkeit von der Frage der verminderten Schuldfähigkeit; (e) keine Möglichkeit wirksamer Berufungsbeschränkung, wenn in der Berufungsinstanz die zur Strafzumessung getroffenen Feststellungen zur Verneinung der Schuld führen würden.