Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen "vorsätzlichen fortgesetzten Fahrens ohne Fahrerlaubnis" zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 25,00 DM verurteilt und gegen ihn ein Fahrverbot von 3 Monaten verhängt. Das Landgericht hat die Berufung des Angeklagten mit der Maßgabe verworfen, daß die Höhe des Tagessatzes auf 10,00 DM herabgesetzt worden ist. Dagegen wendet sich der Angeklagte mit der Sachrüge.
Die Revision des Angeklagten dringt teils wegen bestehender Verfahrenshindernisse teils aus sachlich-rechtlichen Gründen durch.
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