OLG Köln - Beschluß vom 03.12.1991 (Ss 555/91) - DRsp Nr. 1994/12226
OLG Köln, Beschluß vom 03.12.1991 - Aktenzeichen Ss 555/91
DRsp Nr. 1994/12226
»Im Falle einer Geldstrafe ist hinsichtlich der Frage der Verhängung eines Fahrverbots nach § 44 Abs. 1 S. 1 StGB die nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebotene Prüfung, ob nicht im Einzelfall eine Erhöhung der Geldstrafe ausreicht, um den Kraftfahrer zu warnen, selbst dann vorzunehmen, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis nur deshalb zu unterbleiben hatte, weil kein "bedeutender Schaden" im Sinne des § 69 Abs. 2 Nr. 3StGB entstanden ist.«
Zur Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit bei Verhängung des Regelfahrverbots nach § 25 I 2 StVG s. OLG Karlsruhe, NZV 1991, 159 = StVE § 25StVG Nr. 23