OLG Köln - Beschluß vom 10.01.1984 (3 Ss 808/83) - DRsp Nr. 1994/12470
OLG Köln, Beschluß vom 10.01.1984 - Aktenzeichen 3 Ss 808/83
DRsp Nr. 1994/12470
Die Übersendung eines Anhörungsbogens unterbricht die Verjährung nur, wenn die Änderung aktenkundig gemacht und das Datum der Anordnung von dem zuständigen Beamten mit Unterschrift oder Handzeichen abgezeichnet ist.