OLG Köln - Beschluß vom 23.06.1994
Ss 248/94
Normen:
StGB § 240 Abs. 2 ;
Fundstellen:
VRS 87, 426
VRS 87, 427

OLG Köln - Beschluß vom 23.06.1994 (Ss 248/94) - DRsp Nr. 1995/3468

OLG Köln, Beschluß vom 23.06.1994 - Aktenzeichen Ss 248/94

DRsp Nr. 1995/3468

»1. Die Rechtswidrigkeit der nötigenden Gewaltanwendung bei einer Blockadeaktion hängt nicht davon ab, ob die Versammlung, die die Aktion durchführt, aufgelöst wird. 2. Eine friedfertige Aktion mit Demonstrations- und Symbolcharakter, bei der sich sieben Personen aus Protest gegen französische Atomtests vor der französischen Botschaft anketten und durch die ein PKW für drei bis fünf Minuten an der Ausfahrt gehindert wird, ist noch nicht verwerflich.«

Normenkette:

StGB § 240 Abs. 2 ;
Fundstellen
VRS 87, 426
VRS 87, 427