OLG Köln - Beschluß vom 27.07.1984
1 Ss 350/84
Fundstellen:
ZfS 1985, 123

OLG Köln - Beschluß vom 27.07.1984 (1 Ss 350/84) - DRsp Nr. 1994/12450

OLG Köln, Beschluß vom 27.07.1984 - Aktenzeichen 1 Ss 350/84

DRsp Nr. 1994/12450

1. Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit würde auch dann durch die Anordnung der Übersendung des Anhörungsbogens als Bekanntgabe der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Betroffenen unterbrochen, wenn der Anhörungsbogen mit einer schriftlichen Verwarnung befunden ist. 2. Aus einem zulässigen Verhalten des Betroffenen im Anhörungsverfahren oder im Prozeß, z.B. Verweigerung der Einlassung, Bestreiten der Täterschaft, Berufung auf Verjährung oder Unterlassen von Angaben über den Fahrer dürfen keine dem Betroffenen nachteiligen Schlüsse gezogen werden.

Fundstellen
ZfS 1985, 123