OLG Köln - Beschluß vom 29.07.1994
Ss 288/94
Normen:
StGB § 316, § 69a;
Fundstellen:
VRS 90, 123

OLG Köln - Beschluß vom 29.07.1994 (Ss 288/94) - DRsp Nr. 1996/22484

OLG Köln, Beschluß vom 29.07.1994 - Aktenzeichen Ss 288/94

DRsp Nr. 1996/22484

»1. Eine Rechtsmittelbeschränkung auf die Maßregelanordnung ist nicht möglich, wenn der Maßregelausspruch auf die mangelnde charakterliche Eignung des Angeklagten gestützt wird. 2. Will das Berufungsgericht trotz Annahme eines niedrigeren Strafrahmens eine gleich hohe Strafe verhängen, bedarf das eingehender Begründung.«