OLG Köln - Urteil vom 25.02.1997
9 U 104/96
Normen:
VVG § 61 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1997, 251
SP 1997, 296
r+s 1997, 234

OLG Köln - Urteil vom 25.02.1997 (9 U 104/96) - DRsp Nr. 1998/1414

OLG Köln, Urteil vom 25.02.1997 - Aktenzeichen 9 U 104/96

DRsp Nr. 1998/1414

1. Es ist höchst leichtsinnig in eine ampelgeregelte Kreuzung einzufahren, ohne sicher sein zu können, was die für die beabsichtigte Fahrtrichtung zuständige Ampel genau anzeigt. 2. In einem solchen Fall kann man gerade nicht damit rechnen, die Kreuzung ohne weiteres passieren zu können, und muß seine Geschwindigkeit folglich so weit herabsetzen oder gar anhalten, daß man sich ein Bild über das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer machen und die Kreuzung gefahrlos passieren kann.

Normenkette:

VVG § 61 ;
Fundstellen
OLGReport-Köln 1997, 251
SP 1997, 296
r+s 1997, 234