OLG Köln - Urteil vom 29.11.1951
7 U 111/51
Normen:
BGB § 254 Abs. 2, §§ 842, 843 ;
Fundstellen:
VRS 4, 248

OLG Köln - Urteil vom 29.11.1951 (7 U 111/51) - DRsp Nr. 1996/20216

OLG Köln, Urteil vom 29.11.1951 - Aktenzeichen 7 U 111/51

DRsp Nr. 1996/20216

"Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, daß eine Verpflichtung zu einer Operation nur dann besteht, wenn die Behandlung ohne besondere Schmerzen mit sicherer Aussicht auf Erfolg durchgeführt werden kann. Dabei ist dann auch noch zu berücksichtigen, daß der Verletzte in solchen Fällen erfahrungsgemäß in seiner Entschlußkraft beeinträchtigt ist, was besonders bei Frauen in Erscheinung tritt."

Normenkette:

BGB § 254 Abs. 2, §§ 842, 843 ;
Fundstellen
VRS 4, 248