OLG München - Urteil vom 20.01.1984
10 U 4445/83
Normen:
BGB § 844 Abs. 2, § 1602 Abs. 1 ; ZPO § 256 ;
Fundstellen:
ZfS 1984, 133

OLG München - Urteil vom 20.01.1984 (10 U 4445/83) - DRsp Nr. 1994/12819

OLG München, Urteil vom 20.01.1984 - Aktenzeichen 10 U 4445/83

DRsp Nr. 1994/12819

1. Ob der verunglückte 16jährige Sohn - zumal im Falle einer Familiengründung - in die Lage gekommen wäre, seinen Eltern Unterhalt zu gewähren (§ 1603 Abs. 1 BGB), kann nicht sicher beurteilt werden. 2. Die Rechtsprechung stellt an die Beweisführung durch diejenigen die später einmal in die Lage der Unterhaltsbedürftigen kommen könnten, keine strengen Anforderungen. Ausreichend ist vielmehr der Beweis einer nicht eben entfernt liegenden Möglichkeit.

Normenkette:

BGB § 844 Abs. 2, § 1602 Abs. 1 ; ZPO § 256 ;
Fundstellen
ZfS 1984, 133