OLG Naumburg - 26.09.1995 (9 U 20/95) - DRsp Nr. 1996/29480
OLG Naumburg, vom 26.09.1995 - Aktenzeichen 9 U 20/95
DRsp Nr. 1996/29480
Wer mit überhöhter Geschwindigkeit in einen durch Verkehrszeichen und Leiteinrichtungen deutlich erkennbar gemachten Baustellenbereich einer Bundesautobahn bei stockendem Verkehr einfährt, die Leiteinrichtungen infolge des Nichtbeachtens der Verkehrszeichen durchfährt und dabei mit dem entgegenkommenden Kfz zusammenstößt, handelt grob fahrlässig.