Das Amtsgericht hat den Betroffenen "wegen einer fahrlässig begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit (fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ...)" zu einer Geldbuße von 500,00 DM verurteilt und ihm für die Dauer von zwei Monaten verboten, "Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen".
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