Das Amtsgericht hat gegen den Betroffenen wegen Überschreitung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit eine Geldbuße von 400 DM festgesetzt. Der Betroffene wendet sich mit seiner Rechtsbeschwerde gegen seine Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft hält ein Fahrverbot für erforderlich.
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hat der Betroffene die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb der geschlossenen Ortschaft um 33 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung hat etwa 100 m hinter der Ortstafel stattgefunden.
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