Das Amtsgericht hat gegen die Betroffene wegen fahrlässigen Überschreitens der innerorts zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h eine Geldbuße von 200,-- DM festgesetzt und ein allgemeines Fahrverbot für die Dauer eines Monats angeordnet. Die Rechtsbeschwerde der Betroffenen ist begründet.
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