OLG Oldenburg - Urteil vom 16.08.1995 (2 U 103/95) - DRsp Nr. 1996/4021
OLG Oldenburg, Urteil vom 16.08.1995 - Aktenzeichen 2 U 103/95
DRsp Nr. 1996/4021
Leistungsfreiheit besteht in der Kraftfahrt-Fahrzeugversicherung Kraftfahrt-Fahrzeugversicherung nach den Grundsätzen der actio libera in causa, wenn der Versicherungsnehmer in seinem fahrbereiten Wohnmobil im Bereich einer öffentlichen Verkehrsfläche die Nacht verbringen wollte, hier mit dem Genuß von Alkohol begonnen hat und infolgedessen zur Zeit des Unfalls alkoholbedingt zurechnungsunfähig war.