OLG Thüringen - Beschluß vom 01.09.1997 (1 Ss 200/97) - DRsp Nr. 1998/394
OLG Thüringen, Beschluß vom 01.09.1997 - Aktenzeichen 1 Ss 200/97
DRsp Nr. 1998/394
»Das Recht des Betroffenen auf mündliche Anhörung und Verteidigung vor einem Richter ist verletzt, wenn der unverzüglich nach der Ladung gestellte Antrag des Verteidigers auf kommissarische Vernehmung des Betroffenen nicht beschieden wird.«