OLG Thüringen - Beschluß vom 05.05.1994
1 Ss 26/92
Normen:
OWiG § 74 Abs. 2 ; StPO § 344 Abs. 2 ;
Fundstellen:
VRS 88, 384

OLG Thüringen - Beschluß vom 05.05.1994 (1 Ss 26/92) - DRsp Nr. 1996/3658

OLG Thüringen, Beschluß vom 05.05.1994 - Aktenzeichen 1 Ss 26/92

DRsp Nr. 1996/3658

Verwirft das Gericht den Einspruch nach § 74 Abs. 2 OWiG in der irrigen Annahme, das persönliche Erscheinen sei angeordnet, so betrifft und umfaßt die von dem selben Irrtum ausgehende Verfahrensrüge (Geltendmachung der Unzulässigkeit der Anordnung des persönlichen Erscheinens) den in Wahrheit vorliegenden Verfahrensverstoß (Verwerfung des Einspruchs ohne Anordnung des persönlichen Erscheinens).

Normenkette:

OWiG § 74 Abs. 2 ; StPO § 344 Abs. 2 ;
Fundstellen
VRS 88, 384