OLG Zweibrücken vom 08.10.1997
1 U 121/96
Normen:
AKB 7; VVG § 6 ;
Fundstellen:
SP 1998, 220

OLG Zweibrücken - 08.10.1997 (1 U 121/96) - DRsp Nr. 1998/18124

OLG Zweibrücken, vom 08.10.1997 - Aktenzeichen 1 U 121/96

DRsp Nr. 1998/18124

1. Entscheidend für den Wegfall der Leistungspflicht des Versicherers ist die einmal gemachte unrichtige Angabe auf eine erhebliche Frage; deren spätere Berichtigung ändert nichts mehr an dem Eintritt der Rechtsfolgen des § 7 V Nr. 4 AKB i.V.m. § 6 Abs. 3 VVG. 2. Das Fehlen einer ordnungsgemäßen Belehrung steht der Leistungsfreiheit dann nicht entgegen, wenn der Versicherungsnehmer in betrügerischer Absicht gehandelt hat.

Normenkette:

AKB 7; VVG § 6 ;
Fundstellen
SP 1998, 220