Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässigen Überschreitens der erlaubten Höchstgeschwindigkeit außerorts um 81 km/h zu einer Geldbuße von 375,00 EURO verurteilt. Im Bußgeldbescheid war ursprünglich die Verhängung einer Geldbuße in gleicher Höhe sowie die Verhängung eines Fahrverbots von 3 Monaten vorgesehen. Von der Verhängung des Fahrverbots hat das Gericht im wesentlichen deshalb abgesehen, weil es den Verkehrsverstoß des Betroffenen als ein "Augenblicksversagen" gewertet hat.
Gegen dieses Urteil richtet sich die in zulässiger Weise auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkte Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft, mit der die Verletzung materiellen Rechts gerügt und die Verhängung des im Bußgeldkatalog für derartige Fälle vorgesehenen Fahrverbots angestrebt wird.
Die Rechtsbeschwerde ist zulässig. Sie hat vorläufigen Erfolg.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|