OVG Hamburg - Beschluß vom 18.11.1997 (OVG Bs VI 79/97) - DRsp Nr. 1998/18147
OVG Hamburg, Beschluß vom 18.11.1997 - Aktenzeichen OVG Bs VI 79/97
DRsp Nr. 1998/18147
Die Verwaltungsbehörde darf die Beibringung eines rechtsmedizinischen Gutachtens zur Frage, ob der Inhaber der Fahrerlaubnis regel- bzw. gewohnheitsmäßig Drogen konsumiert, anordnen, wenn dieser in einem Kulturverein im Besitz von Marihuana angetroffen wird und erklärt, er sei Konsument, ohne dabei weitere Fakten zu unterbreiten, die für die Beurteilung seines Drogenkonsums erforderlich sind.