OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluß vom 11.07.1995 (25 B 1788/95) - DRsp Nr. 1996/29855
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 11.07.1995 - Aktenzeichen 25 B 1788/95
DRsp Nr. 1996/29855
Die Erteilung eines vorläufigen - bis zum Abschluß des Hauptsacheverfahrens geltenden - Anwohnerparkausweises kann in der Regel nicht im Wege der einstweiligen Anordnung erstritten werden.