OVG Saarland - Beschluß vom 04.02.1997
2 W 38/96
Normen:
SStrG §§ 18 Abs. 8, Abs. 1, 20, 24, 25; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4, Abs. 5 ;
Fundstellen:
ZfS 1998, 488

OVG Saarland - Beschluß vom 04.02.1997 (2 W 38/96) - DRsp Nr. 1999/1854

OVG Saarland, Beschluß vom 04.02.1997 - Aktenzeichen 2 W 38/96

DRsp Nr. 1999/1854

1. Die offensichtliche Rechtmäßigkeit des sofort vollziehbaren Verwaltungsaktes schließt in aller Regel die Anerkennung eines schützenswerten Interesses des Betroffenen daran aus, von seinem Vollzug vorerst verschont zu bleiben. 2. Ist dem sofort vollziehbaren Verwaltungsakt überhaupt keine oder keine sofort vollziehbare Zwangsmittelandrohung bzw. -festsetzung beigefügt, so wirkt sich das nicht mindernd auf das öffentliche Interesse an der alsbaldigen Umsetzung der betreffenden Anordnung dergestalt aus, daß insoweit regelmäßig einem Antrag auf Anordnung beziehungsweise Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stattzugeben wäre; vielmehr führt dieser Umstand lediglich dazu, daß die Behörde vor der Anwendung von Verwaltungszwang die Dafür über die Vollziehbarkeit der Grundverfügung hinaus erforderlichen Voraussetzungen schaffen muß (Aufgabe der früheren Rechtsprechung des Senats etwa im Beschluß v. 30.05.1983 - 2 W 1611/83 - unter Anschluß an den Beschluß des 8. Senats v. 15.05.1992 - 8 W 7/92 -).