I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer vorsätzlichen Verkehrsordnungswidrigkeit - fortgesetztes verbotswidriges Parken im eingeschränkten Haltverbot für eine Zone zur Geldbuße von 400 DM verurteilt.
Dagegen richtet sich die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, mit der die Verletzung materiellen Rechts gerügt wird.
II.
Das Rechtsmittel ist begründet.
1. Das Amtsgericht hat folgendes festgestellt:
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