OLG Hamm - Beschluss vom 29.08.2005
3 Ss OWi 576/05
Normen:
StVO § 12 ;
Fundstellen:
NStZ-RR 2006, 118
NZV 2006, 323
Vorinstanzen:
AG Gelsenkirchen, vom 18.04.2005

Parkuhr; Parkautomat, funktionsbereit; keine Erteilung des Parkscheins

OLG Hamm, Beschluss vom 29.08.2005 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 576/05

DRsp Nr. 2005/21354

Parkuhr; Parkautomat, funktionsbereit; keine Erteilung des Parkscheins

»Bei einer funktionsbereiten Parkuhr bzw. funktionsbereitem Parkautomaten kann es den Betroffenen nicht entlasten, wenn er aus Gründen, die in seinem Risikobereich liegen, den Lauf der Uhr oder die Erteilung des Parkscheins nicht bewirken kann.«

Normenkette:

StVO § 12 ;

Gründe:

I.

Das Amtsgericht hat den Betroffenen durch Urteil vom 18. April 2005 wegen fahrlässigen Verstoßes gegen §§ 13 Abs. 1 und 2, 49 Abs. 1 Nr. 13 StVO in Verbindung mit § 24 StVG zu einer Geldbuße von 5,00 EUR verurteilt. Zur Sache hat das Amtsgericht folgendes festgestellt: