OLG Naumburg - Urteil vom 09.09.2005
10 U 15/05 Hs
Normen:
UWG § 3 § 5 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 ;
Fundstellen:
OLG Report-Naumburg 2006, 263
Vorinstanzen:
LG Halle, vom 24.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 17/05

Partner einer Automarke ohne bestehenden Neuwagenvertriebsvertrag als irreführende Werbung

OLG Naumburg, Urteil vom 09.09.2005 - Aktenzeichen 10 U 15/05 Hs

DRsp Nr. 2006/879

"Partner einer Automarke" ohne bestehenden Neuwagenvertriebsvertrag als irreführende Werbung

»Eine irreführende Werbung ist nicht anzunehmen, wenn ein Autohaus damit wirbt, Partner einer Automarke zu sein, obwohl es mit dem Hersteller nur einen Service- oder Werkstattvertrag und keinen Neuwagenvertriebsvertrag geschlossen hat.«

Normenkette:

UWG § 3 § 5 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Klägerin macht gegen die Beklagte einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch wegen behaupteter irreführender Werbung geltend.

Die Klägerin ist eine Vereinigung von Gewerbetreibenden und Verbänden von Gewerbetreibenden zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs auf dem Gebiet des Kraftfahrzeuggewerbes. Die Beklagte ist Mitglied des Servicenetzes der S. GmbH . Sie hat mit dem Hersteller einen Werkstattvertrag für das Primärnetz abgeschlossen, ist aber nicht autorisierter Neuwagenvertriebsnetzpartner des Herstellers. Wegen des Servicepartnervertrages wird auf Bd.I Bl. 24 ff. d.A. Bezug genommen.

Unter dem 18. Februar 2004 veröffentlichte die Beklagte eine Werbung im Wochenspiegel. Sie verwendete dabei das S. Markenzeichen und benutzte die Worte "Ihr neuer S. Partner in R. ". Wegen der Anzeige wird auf Bd.I Bl. 54 d.A Bezug genommen.