BGH vom 25.05.1994
XII ZB 57 u. 92/94
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1 ; ZPO § 234 ;
Fundstellen:
VersR 1995, 69

Pflicht des Rechtsanwalts zur eigenständigen Überprüfung des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist

BGH, vom 25.05.1994 - Aktenzeichen XII ZB 57 u. 92/94

DRsp Nr. 1995/9545

Pflicht des Rechtsanwalts zur eigenständigen Überprüfung des Ablaufs der Berufungsbegründungsfrist

1. Entschließt sich der Rechtsanwalt aus Anlaß einer gerichtlichen Kostenanfrage zu einem Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist, so hat er in eigener Verantwortung sämtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen - insbesondere die Rechtzeitigkeit der Berufung - zu überprüfen; er darf sich dabei nicht auf die Fristenkontrolle seines geschulten, überwachten und zuverlässigen Personals verlassen. 2. Eine vor Ablauf der vom Gericht im Wiedereinsetzungsverfahren gesetzten Frist ergehende abschlägige Entscheidung über den Wiedereinsetzungsantrag stellt keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, wenn die Partei zuvor Stellung genommen hatte und nicht hatte erkennen lassen, daß sie noch weiter vorzutragen beabsichtige.

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1 ; ZPO § 234 ;