Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Stadthagen vom 18. November 2019 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an dieselbe Abteilung für Bußgeldsachen des Amtsgerichts Stadthagen zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 43 km/h zu einer Geldbuße von 160 Euro verurteilt. Zudem hat das Amtsgericht gegen den Betroffenen ein Fahrverbot mit einer Dauer von einem Monat angeordnet.
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