BayObLG - Beschluss vom 17.10.2019
202 ObOWi 948/19
Normen:
OWiG § 80a;

Pflicht zur Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen im UrteilAufklärungspflicht des Gerichts bei Berücksichtigung schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse für die BußgeldhöheGewährung von Ratenzahlung nach § 18 OWiG

BayObLG, Beschluss vom 17.10.2019 - Aktenzeichen 202 ObOWi 948/19

DRsp Nr. 2021/14143

Pflicht zur Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen im Urteil Aufklärungspflicht des Gerichts bei Berücksichtigung schlechter wirtschaftlicher Verhältnisse für die Bußgeldhöhe Gewährung von Ratenzahlung nach § 18 OWiG