OLG Hamm - Beschluss vom 17.08.2004
4 Ss 319/04
Normen:
StGB § 69 a § 316 Abs. 2 ; StVG § 21 ; StPO § 331 ;
Vorinstanzen:
LG Arnsberg, vom 27.04.2004

Prognoseentscheidung bei Vollzug der Strafe zur Verteidigung der Rechtsordnung - keine Nachholung unterlassener Sperrfristanordnung für Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durch Berufungsgericht

OLG Hamm, Beschluss vom 17.08.2004 - Aktenzeichen 4 Ss 319/04

DRsp Nr. 2005/2214

Prognoseentscheidung bei Vollzug der Strafe zur Verteidigung der Rechtsordnung - keine Nachholung unterlassener Sperrfristanordnung für Wiedererteilung der Fahrerlaubnis durch Berufungsgericht

»1. Die Frage, ob die Verteidigung der Rechtsordnung den Vollzug der Strafe gebietet, kann sinnvoller Weise erst nach Abwägung aller Umstände und sorgfältiger Würdigung von Tat und Täter beantwortet werden. Diese Prognose darf nicht offen gelassen werden.2. Eine vom Amtsgericht nicht angeordnete Sperrfrist für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann vom Berufungsgericht in der Regel nicht nachgeholt werden.«

Normenkette:

StGB § 69 a § 316 Abs. 2 ; StVG § 21 ; StPO § 331 ;

Gründe: