BGH - Urteil vom 13.04.1994
II ZR 196/93
Normen:
BGB § 932 ;
Fundstellen:
BB 1994, 1172
BGHR BGB § 932 Abs. 2 Erwerb, gutgläubiger 3
DAR 1994, 316
DB 1994, 1514
DRsp I(152)342a
JuS 1994, 799
MDR 1994, 845
NJW 1994, 2022
VRS 87, 262
WM 1994, 1296
ZIP 1994, 787
r+s 1994, 286
r+s 1994, 319
Vorinstanzen:
OLG München, - Vorinstanzaktenzeichen 12 U 4301/92

Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem Ausland eingeführten Gebrauchtwagens

BGH, Urteil vom 13.04.1994 - Aktenzeichen II ZR 196/93

DRsp Nr. 1994/3342

Prüfung der Verkaufsberechtigung des Veräußerers beim Erwerb eines aus dem Ausland eingeführten Gebrauchtwagens

»Beim Erwerb eines aus dem Ausland eingeführten Gebrauchtwagens ist die Verkaufsberechtigung des Veräußerers besonders sorgfältig zu prüfen, wenn sich aus dem von diesem vorgelegten Fahrzeugbrief lediglich die Tatsache der Einfuhr und Verzollung, nicht aber die Identität des früheren Halters ergibt.«

Normenkette:

BGB § 932 ;

Tatbestand:

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Herausgabe eines Pkw Mercedes 560 SEL.

Eigentümerin dieses Fahrzeugs war die Firma E. in C./Italien. Diese hatte den Pkw am 4. November 1987 als Neuwagen gekauft und an L. Co. verleast. Am 16. Februar 1988 meldete Co. den Pkw bei der Polizei in Ma. als gestohlen. Die Klägerin erbrachte als Kaskoversicherer des Pkw eine Entschädigungsleistung an die Eigentümerin.