OLG Zweibrücken - Beschluss vom 01.04.2020
1 OWi 2 Ss Bs 114/19
Normen:
StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StVG § 25a Abs. 2;
Vorinstanzen:
AG Speyer, vom 08.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 5487 Js 17348/19

Prüfungspflicht einer ernsthaften Gefahr des Arbeitsplatzverlustes bei Fahrverbot

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.04.2020 - Aktenzeichen 1 OWi 2 Ss Bs 114/19

DRsp Nr. 2020/6289

Prüfungspflicht einer ernsthaften Gefahr des Arbeitsplatzverlustes bei Fahrverbot

Der Tatrichter darf seiner Entscheidung, von der regelhaften Anordnung eines Fahrverbotes abzusehen, nicht jede Kündigungsandrohung des Arbeitgebers zugrunde legen, ohne zu prüfen, ob diese überhaupt rechtlichen Bestand haben kann.

Tenor

1.

Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Amtsgerichts Speyer vom 8. Oktober 2019 im Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.

2.

Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an die selbe Abteilung des Amtsgerichts zurückverwiesen.

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 1 S. 1; StVG § 25a Abs. 2;

Gründe