Am 12. Juli 1994 erlitt der Polizeibeamte K. bei einer Fahrt mit dem Motorrad schwere Verletzungen, als er mit dem in Kroatien zugelassenen und versicherten Pkw des T. kollidierte. Der Kläger, der Dienstherr des K., verlangt von dem Beklagten, der für den ausländischen Versicherer des Fahrzeugs des T. die Schadensregulierung übernommen hat, aus übergegangenem Recht (Art.
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