Auf die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft Neuruppin wird das Urteil des Amtsgerichts Schwedt/Oder vom 6. September 2018 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Schwedt/Oder zurückverwiesen.
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