I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 14. Oktober 2015 -
Die Beklagte wird verurteilt, über die dem Kläger bereits erstinstanzlich zugesprochene Summe hinaus an den Kläger
1. 601,64 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.03.2015 zu zahlen;
2. 1.470,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2015 zu zahlen;
3. 1.470,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2015 zu zahlen;
4. 1.403,86 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2015 zu zahlen;
5. 1.470,70 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.07.2015 zu zahlen;
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