LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 02.06.2016
10 Sa 285/16
Normen:
BGB § 611a; GewO § 106 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 14.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 20 Ca 5553/15

Rechtliche Einordnung handschriftlicher Zusätze zur Arbeitszeit in einem Formularschreiben mit dem Titel Belehrung EntsendegesetzAnnahmeverzug der Arbeitgeberin bei unbilliger Weisung zur Arbeitszeit einer Reinigungskraft

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 02.06.2016 - Aktenzeichen 10 Sa 285/16

DRsp Nr. 2018/11229

Rechtliche Einordnung handschriftlicher Zusätze zur Arbeitszeit in einem Formularschreiben mit dem Titel "Belehrung Entsendegesetz" Annahmeverzug der Arbeitgeberin bei unbilliger Weisung zur Arbeitszeit einer Reinigungskraft

Handschriftliche Zusätze in einem Formularvertrag unterfallen nur dann den gesetzlichen Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn auch sie für eine Vielzahl von Verträgen genutzt werden sollen.

I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 14. Oktober 2015 - 20 Ca 5553/15 - teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, über die dem Kläger bereits erstinstanzlich zugesprochene Summe hinaus an den Kläger

1. 601,64 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.03.2015 zu zahlen;

2. 1.470,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.04.2015 zu zahlen;

3. 1.470,00 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2015 zu zahlen;

4. 1.403,86 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.06.2015 zu zahlen;

5. 1.470,70 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.07.2015 zu zahlen;