Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
I.
Der Antragsgegner wendet sich gegen die Wiederherstellung und Anordnung der Klage des Antragstellers gegen die Entziehung seiner Fahrerlaubnis der Klassen A und B (einschließlich Unterklassen).
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