Dem Betroffenen wird Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Perleberg vom 29. August 2018 gewährt.
Der Beschluss des Amtsgerichts Perleberg vom 7. November 2018 ist gegenstandslos.
Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Perleberg vom 29. August 2018 wird als unbegründet verworfen.
Der Betroffene trägt die Kosten des Wiedereinsetzungs- und des Rechtsbeschwerdeverfahrens sowie seine in diesen Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen.
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