I. Danach weist der Senat gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, soweit es um die Versicherungsleistung für den Mercedes Transporter und für die Motocrossmaschinen geht. Der Senat misst dem Berufungsvorbringen der Beklagten insoweit keine Erfolgsaussicht bei. Die Sache hat auch weder grundsätzliche Bedeutung, noch erfordert sie eine Entscheidung des Berufungsgerichts durch Urteil.
1. Mercedes-Transporter
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