Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Linz vom 26. November 2009 im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben.
Der Betroffene wird wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerorts um 57 km/h zu einer Geldbuße von 300 Euro verurteilt. Ihm wird für die Dauer von einem Monat verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen. Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft der Entscheidung in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
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