Die Berufung des Klägers gegen das am 30.3.2012 verkündete Urteil des Landgerichts Gießen wird zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten der Berufung zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Das vorliegende Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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