Rechtsstellung des Verkäufers bei Zusage einer Garantie; Rechte des Gebrauchtwagenkäufers nach Scheitern der Nachbesserung
BGH, Urteil vom 23.11.1994 - Aktenzeichen VIII ZR 19/94
DRsp Nr. 1995/2771
Rechtsstellung des Verkäufers bei Zusage einer Garantie; Rechte des Gebrauchtwagenkäufers nach Scheitern der Nachbesserung
»a) Hat der Verkäufer dem Käufer eine dreimonatige Garantie zugesagt, so hat er zu beweisen, daß ein Garantiefall vom Käufer schuldhaft herbeigeführt ist. b) Ist dem Käufer eines Gebrauchtwagens unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsrechte ein Nachbesserungsanspruch eingeräumt, dann kann er bei Scheitern der Nachbesserung in entsprechender Anwendung des § 634 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 die Wandelung des Kaufvertrages verlangen.«