Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Gießen vom 19. Januar 2022 aufgehoben.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Friedberg vom 7. Mai 2021 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Rechtsmittelverfahren trägt die Beklagte.
Der klagende Gebäudeversicherer nimmt den beklagten Haftpflichtversicherer aus übergegangenem Recht aufgrund eines Unfallereignisses vom 29. September 2017 auf Ersatz materiellen Schadens in Anspruch.
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