Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Baden-Baden vom 18. November 2014 aufgehoben.
2.Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Baden-Baden zurückverwiesen.
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