Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 11. Januar 2023
a)im Schuldspruch zu Fall II. 2 und 3 der Urteilsgründe dahingehend geändert, dass der Angeklagte wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei tateinheitlichen Fällen strafbar ist,
b)im Strafausspruch zu Fall II. 3 der Urteilsgründe aufgehoben; dieser entfällt,
c)hinsichtlich der für die Fälle II. 2 und 4 der Urteilsgründe verhängten Einzelgeldstrafen dahingehend ergänzt, dass der Tagessatz auf ein Euro festgesetzt wird.
2.Die weitergehende Revision wird verworfen.
3.Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
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