AG Celle - Urteil vom 17.09.1999
22 OWi 241 Js 6328/99-399/99
Normen:
StVO § 37 Abs. 2 ;
Fundstellen:
DRsp II(286)306b
VerkMitt 2000, 23

Rotlichtverstoß bei Überfahren einer Fußgängerfurt und Halten vor der dahinter liegenden Kreuzung

AG Celle, Urteil vom 17.09.1999 - Aktenzeichen 22 OWi 241 Js 6328/99-399/99

DRsp Nr. 2004/1678

Rotlichtverstoß bei Überfahren einer Fußgängerfurt und Halten vor der dahinter liegenden Kreuzung

Wer bei Rotlicht einer Ampel, die den Verkehr auf einer Fußgängerfurt und auf der dahinter liegenden Kreuzung absichert, in die Fußgängerfurt einfährt, begeht auch dann einen Rotlichtverstoß, wenn er vor der Kreuzung anhält.

Normenkette:

StVO § 37 Abs. 2 ;
Fundstellen
DRsp II(286)306b
VerkMitt 2000, 23