I.
Der Betroffene ist durch Urteil des Amtsgerichts Bielefeld vom 29. Oktober 2002 wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen die §§ 1 Abs. 2, 37 Abs. 2, 49 StVO, 24 StVG zu einer Geldbuße von 200,00 EURO verurteilt worden. Außerdem wurde gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot verhängt mit dem Ausspruch, dass das Verbot erst wirksam wird, sobald der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Das Amtsgericht hat folgende Feststellungen getroffen:
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